Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB) Embloom GmbH
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDBARKEIT
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen GeschÀftsbedingungen werden folgende Begriffe mit folgender Bedeutung verwendet:
- âEmbloomâ: die Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung nach deutschem Recht Embloom GmbH, mit Sitz Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn, Bundesrepublik Deutschland.
- âAuftraggeberâ: jede natĂŒrliche bzw. juristische Person oder Personengesellschaft, die Partei an einem in Artikel 2.1 genannten (Rechts-) GeschĂ€ft oder Vertrag und an die ein in diesem Artikel genanntes (Rechts-) GeschĂ€ft gerichtet ist oder von der ein in diesem Artikel genannter Antrag stammt.
- âNutzerâ: jede tatsĂ€chliche (natĂŒrliche) Person, die auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers die Anwendungen nutzt und ĂŒber ein Benutzerkonto des Auftraggebers als Nutzer der Anwendungen angemeldet ist.
- âNutzerdatenâ: Daten, Informationen, Dateien oder Materialien, die der Nutzer wĂ€hrend der Nutzung der Dienste an die Anwendungen schickt bzw. geschickt hat.
- âGeschĂ€ftsbedingungenâ: die vorliegenden allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, die auch unter https://www.embloom.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen-embloom/ abgerufen werden können.
- âAnwendungenâ: Online-Anwendungen (Computerprogramme), in denen verschiedene Instrumente enthalten sind zur Messung, Ăberwachung und Behandlung von Klienten/Patienten (nachfolgend als Patienten bezeichnet) im Gesundheitswesen.
- âDiensteâ: alle von Embloom fĂŒr den Auftraggeber zu erbringenden Dienste im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung der Anwendungen, einschlieĂlich der GewĂ€hrung eines entsprechenden Nutzungsrechts und der Speicherung von Nutzerdaten, sowie alle Aspekte, die Gegenstand eines Vertrags sind und die Embloom fĂŒr den Auftraggeber ausfĂŒhrt, wie insbesondere (Screening-) Konsultation durch Psychologen von Embloom.
- âInhalteâ: die in den Anwendungen bereitgestellten Fragebögen, Psycho-Ausbildungen, Ăbungen, TagebĂŒcher und Module.
- âAngebotâ: ein schriftliches Angebot von Embloom an den Auftraggeber ĂŒber die AusfĂŒhrung bzw. Erbringungen von Diensten, in dem auch die mit der Abnahme der Dienste verbundenen Kosten enthalten sind.
- âVertragâ: jedes von den Vertragsparteien unterschriebene oder auf eine andere Art und Weise angenommene Angebot, fĂŒr das die vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen gelten, sowie jede Bestimmung oder ĂuĂerung, deren rechtskrĂ€ftige Geltung fĂŒr das RechtsverhĂ€ltnis zwischen den Vertragsparteien gemÀà den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen erklĂ€rt wurde.
- âSLAâ: Service-Level-Agreement, in dem gemÀà den GeschĂ€ftsbedingungen die GĂŒte und die Garantien der Anwendungen sowie das Sicherheitsniveau beschrieben sind.
- âReaktionszeitâ: die Zeit, die zwischen dem Eingang einer Meldung und dem Zeitpunkt vergeht, in dem Embloom mit der UnterstĂŒtzung beginnt, was durch eine mĂŒndliche oder schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber bestĂ€tigt wird.
- âService-Zeitenâ: Die ĂŒblichen BĂŒrozeiten von Embloom (09.00â17.00 Uhr CET) von Montag bis Freitag, auĂer an gesetzlichen Feiertagen.
- âUnterstĂŒtzungâ: die Bereitstellung durch Embloom von Informationen und Beratung im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendungen und ErlĂ€uterungen bezĂŒglich der Dokumentation sowie die Erbringung von Hilfe bei der Suche nach den Ursachen, darunter auch MĂ€ngel, die eine uneingeschrĂ€nkte Nutzung der Anwendungen beeintrĂ€chtigen, sowie Anstrengungen, die entsprechenden Probleme zu lösen. Dies erfolgt telefonisch und/oder per E-Mail und/oder mittels einer Website oder einer Hotline.
- âMeldungâ: eine Meldung in den Kategorien A, B, C oder D, einzeln oder gemeinsam.
- âMeldung der Kategorie Aâ: die Anwendungen sind gar nicht erreichbar, oder die Anwendungen sind vollstĂ€ndig zum Stillstand gekommen.
- âMeldung der Kategorie Bâ: ein Problem, das zu einem gravierenden Anwendungsfehler fĂŒhrt, der den Fortgang eines wesentlichen Verarbeitungsabschnitts gefĂ€hrden kann, aber nicht die gesamten Anwendungen zum Stillstand bringt. Gegebenenfalls mit gewissen Anpassungen ist ein groĂer Teil der Anwendungen noch erreichbar, und damit kann ebenso gearbeitet werden.
- âMeldung der Kategorie Câ: ein nicht wesentliches Problem in den Anwendungen, das eine Reaktion von Embloom erfordert, die nicht sofort erfolgen muss.
- âMeldung der Kategorie Dâ: sĂ€mtliche Fragen und Bitten um Informationen und AuskĂŒnfte zur Nutzung oder Implementierung der Anwendungen (u. a. textliche Anpassung eines Fragebogens).
- âDokumentationâ: die BenutzerhandbĂŒcher, die Embloom dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den Anwendungen zur VerfĂŒgung zu stellen hat.
- âGĂŒterâ: alle Sachen (der menschlichen Kontrolle unterliegende stoffliche Objekte) und/oder Vermögensrechte von Embloom.
Artikel 2: Geltung der GeschÀftsbedingungen
- Die vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr jede Nutzung (bzw. jedes Ersuchen um Nutzung) der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste von Embloom, fĂŒr alle von Embloom bereitgestellten Anwendungen, fĂŒr alle Angebote, Order- und/oder AuftragsbestĂ€tigungen, Rechnungen von Embloom an den Auftraggeber, Lieferungen von GĂŒtern und/oder Diensten, egal, welcher Art, sowie fĂŒr sĂ€mtliche RechtsverhĂ€ltnisse und VertrĂ€ge zwischen Embloom und dem Auftraggeber. Die vorliegenden allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen finden ebenfalls Anwendung, wenn Embloom zur ErfĂŒllung eines Vertrags Dritte hinzuziehen muss.
- Die Geltung allgemeiner GeschĂ€ftsbedingungen des Auftraggebers wird von Embloom ausdrĂŒcklich ausgeschlossen.
- Anderweitige und/oder ergĂ€nzende Vertragsbedingungen kann der Auftraggeber nur dann in Anspruch nehmen, wenn und sofern diese von Embloom schriftlich akzeptiert wurden. Solche anderweitigen und/oder ergĂ€nzenden Bestimmungen lassen die Geltung der ĂŒbrigen Bestimmungen der GeschĂ€ftsbedingungen unberĂŒhrt und gelten ausschlieĂlich fĂŒr den Vertrag, fĂŒr den sie ausdrĂŒcklich konkret in Schriftform vereinbart wurden.
- Durch die Nutzung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste von Embloom â auf welche Weise auch immer â oder durch Erteilung eines Auftrags, durch Aufgabe einer Bestellung bzw. durch Unterzeichnung des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen. Durch Annahme der GeschĂ€ftsbedingungen akzeptiert der Auftraggeber gleichzeitig die Geltung der GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr jede kĂŒnftige Nutzung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste von Embloom, fĂŒr alle kĂŒnftigen Angebote, Order- und/oder AuftragsbestĂ€tigungen, Lieferungen von GĂŒtern und/oder Dienste und Rechnungen von Embloom an den Auftraggeber sowie fĂŒr sĂ€mtliche RechtsverhĂ€ltnisse und VertrĂ€ge zwischen Embloom und dem Auftraggeber.
- Embloom behĂ€lt sich das Recht vor, die GeschĂ€ftsbedingungen zu Ă€ndern oder zu ergĂ€nzen. Die geĂ€nderten GeschĂ€ftsbedingungen treten 14 (vierzehn) Tage, nachdem der Auftraggeber ĂŒber die geĂ€nderten GeschĂ€ftsbedingungen informiert wurde, in Kraft oder zu einem anderen Termin, der in der entsprechenden Mitteilung angegeben ist.
- Wenn eine Bestimmung aus den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen nichtig ist oder fĂŒr nichtig erklĂ€rt wird, bleiben die ĂŒbrigen Bestimmungen dieser GeschĂ€ftsbedingungen vollstĂ€ndig in Kraft.
ANWENDUNGEN UND NUTZUNGSRECHTE
Artikel 3: Nutzung der Anwendungen
- Der Auftraggeber/Nutzer kann die Anwendungen ausschlieĂlich mit namensgebundenen Benutzerkonten verwenden, die sich zu einer natĂŒrlichen Person zurĂŒckverfolgen lassen. Wenn die Anwendungen ĂŒber eine VerknĂŒpfung mit einem externen System genutzt werden, mĂŒssen sich die zur Anmeldung verwendeten Identifikationsdaten zu einer natĂŒrlichen Person zurĂŒckverfolgen lassen. Es ist nicht zulĂ€ssig, dass mehrere Nutzer die Anwendungen mit denselben Anmeldedaten nutzen. Der Auftraggeber trĂ€gt dafĂŒr Sorge und garantiert, dass die in den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen (auch) vom Nutzer eingehalten werden.
- Der Auftraggeber/Nutzer garantiert gegenĂŒber Embloom, dass er berechtigt ist, die Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste von Embloom zu nutzen, und dass er gemÀà den Bestimmungen aus dem Vertrag sowie aus den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen handelt.
- Der Auftraggeber/Nutzer darf die Anwendungen nur zur Messung, Ăberwachung und/oder Behandlung von Beschwerden seiner eigenen Patienten verwenden.
- Die TĂ€tigkeiten, die der Auftraggeber/Nutzer im Rahmen der Nutzung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste von Embloom ausĂŒbt, dĂŒrfen zu keinem Zeitpunkt (i) auf Unwahrheiten beruhen oder irrefĂŒhrend sein, (ii) Rechte von Embloom und/oder Dritten verletzen, darunter Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte oder Rechte zum Schutz der PrivatsphĂ€re, (iii) im Widerspruch stehen zu Gesetzen, VertrĂ€gen, Vorschriften, Verordnungen oder Bestimmungen, (iv) einen kommerziellen Charakter haben, der nicht zwischen den Parteien vereinbart wurde, es sei denn, Embloom hat dem schriftlich zugestimmt, oder (v) anderweitig in irgendeiner Weise unrechtmĂ€Ăig gegenĂŒber Embloom und/oder Dritten sein.
- Der Auftraggeber/Nutzer gewĂ€hrleistet die Richtigkeit, VollstĂ€ndigkeit und ZuverlĂ€ssigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Embloom ĂŒbermittelten Informationen und Daten fĂŒr die Nutzung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste. Embloom haftet nicht fĂŒr die Verwendung von unrichtigen, unvollstĂ€ndigen oder unzuverlĂ€ssigen Informationen und Daten.
Artikel 4: Nutzungsrecht fĂŒr Anwendungen/Dienste
- Embloom erteilt dem Auftraggeber/Nutzer ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Anwendungen gemÀà den Bestimmungen aus dem Vertrag sowie den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen. Unbeschadet der Bestimmungen in den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen umfasst das Nutzungsrecht des Auftraggebers/Nutzers ausschlieĂlich das Recht, die Anwendung zu laden und auszufĂŒhren.
- Der Auftraggeber/Nutzer erklĂ€rt ausdrĂŒcklich, ĂŒber die Tatsache informiert zu sein, dass bestimmte Ergebnisse der Anwendungen und/oder Dienste und/oder Ergebnisse der Angaben und/oder Daten ausschlieĂlich zur UnterstĂŒtzung der (Screening-) Diagnostik und/oder Behandlung dienen. Resultate und/oder Ergebnisse sind regelmĂ€Ăig anhand anderer Quellen mit (klinischen) Informationen zu prĂŒfen, wie insbesondere durch Kontakt zum Patienten.
- Der Auftraggeber darf nur solche Nutzer mit der Nutzung der Anwendungen und/oder Dienste betrauen, die berechtigt, befugt und (fachlich) befĂ€higt sind zur Nutzung und Interpretation der Anwendungen und/oder Dienste (bzw. von deren Resultaten und/oder Ergebnissen). Embloom haftet in keinem Fall fĂŒr Diagnosen oder Entscheidungen beliebiger Art, die auf den Anwendungen und/oder Diensten (bzw. von deren Resultaten und/oder Ergebnissen) basieren. Der Auftraggeber/Nutzer hĂ€lt Embloom von AnsprĂŒchen Dritter bezĂŒglich solcher Diagnosen oder Entscheidungen und/oder Ergebnissen von Angaben und/oder Daten frei.
- Der Auftraggeber hĂ€lt sich strikt an die von den Vertragsparteien vereinbarten NutzungsbeschrĂ€nkungen. SĂ€mtliche Rechte, die dem Auftraggeber nicht ausdrĂŒcklich eingerĂ€umt wurden, bleiben Embloom, dessen Lizenzgebern oder dessen Lieferanten vorbehalten.
- Der Auftraggeber darf Nutzer innerhalb oder auĂerhalb des Unternehmens mit der Nutzung des Dienstes fĂŒr die internen Zwecke des Auftraggebers und unter BerĂŒcksichtigung dieser GeschĂ€ftsbedingungen betrauen.
- Das Nutzungsrecht umfasst auch Standardanpassungen an den Anwendungen sowie Weiterentwicklungen und/oder Erweiterungen der Anwendungen, die von Embloom bereitgestellt werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sĂ€mtliche MaĂnahmen zu treffen und Anweisungen zu befolgen, die bei der Nutzung der Dienste von Embloom zu berĂŒcksichtigen sind. Der Auftraggeber ist gleichzeitig verpflichtet, die von Embloom festgelegten Nutzungsvorschriften Nutzern gegenĂŒber, die die Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste nutzen, klar und ausdrĂŒcklich zu kommunizieren.
- Rechte werden dem Auftraggeber gegebenenfalls immer unter der Voraussetzung gewĂ€hrt, dass der Auftraggeber die diesbezĂŒglich vereinbarten und im Vertrag festgelegten VergĂŒtungen pĂŒnktlich und vollstĂ€ndig bezahlt.
Artikel 5: BeschrÀnkungen des Nutzungsrechts (Lizenz)
- Das Nutzungsrecht ist nicht ĂŒbertragbar. Dem Auftraggeber ist es vorbehaltlich einer ausdrĂŒcklichen schriftlichen Zustimmung von Embloom nicht gestattet, (i) fĂŒr die Anwendungen (Unter-) Lizenzen zu vergeben, sie zu verkaufen, zu vermieten, zu verĂ€uĂern oder darauf beschrĂ€nkte Rechte zu bestellen oder Dritten zur VerfĂŒgung zu stellen, egal, in welcher Weise und zu welchem Zweck, (ii) einem Dritten Zugang zu den Anwendungen zu verschaffen, auch keinen Fernzugang, oder die Anwendungen bei einem Dritten zu hosten, auch dann nicht, wenn der betreffende Dritte die Anwendungen ausschlieĂlich fĂŒr den Auftraggeber nutzt, (iii) von den Anwendungen oder vom Inhalt abgeleitete Werke zu erstellen, (iv) âInternetverknĂŒpfungenâ zur Anwendung einzurichten oder dazu auf einem Server oder auf einem drahtlos bzw. ĂŒber das Internet verbundenen GerĂ€t einen âFrameâ oder âMirrorâ zu erstellen, oder (v) die Anwendung durch Reverse-Engineering zu bearbeiten oder die Anwendungen zu öffnen, um (a) konkurrierende GĂŒter oder Dienste zu entwickeln, (b) Produkte zu entwickeln, in denen das Know-how, Einrichtungen, Funktionen oder Abbildungen verwendet werden wie bei Embloom, oder (c) Know-how, Einrichtungen, Funktionen oder Abbildungen der Anwendungen von Embloom zu kopieren.
- Der Auftraggeber/Nutzer darf die Anwendungen nur fĂŒr interne Zwecke verwenden und hat es zu unterlassen, (i) verletzende, anstöĂige, bedrohende, diffamierende oder anderweitig gesetzeswidrige Inhalte zu verschicken oder zu speichern, darunter Inhalte, die Kindern schaden oder das Recht Dritter auf PrivatsphĂ€re beeintrĂ€chtigen, (ii) Inhalte zu verschicken oder zu speichern, die Softwareviren, WĂŒrmer, Trojanische Pferde oder anderen schĂ€dlichen Computercode, Dateien, Scripte, Agenten oder Programme enthĂ€lt, (iii) die IntegritĂ€t oder Leistung der Anwendungen oder der darin gespeicherten Daten zu stören oder diese zu schĂ€digen, oder (iv) zu versuchen, sich unerlaubten Zugang zu den Anwendungen oder zu den zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.
- AusschlieĂlich Embloom (und dessen Lizenzgeber) besitzt (besitzen) alle Rechte, AnsprĂŒche und Interessen, darunter alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte an Technologie, Inhalt und Service der Anwendungen Bei dem Vertrag zwischen Embloom und dem Auftraggeber handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag; der Vertrag gewĂ€hrt dem Auftraggeber keinerlei Eigentumsrechte an den Anwendungen und GĂŒtern. Der Firmenname Embloom, das Logo von Embloom und die zu den Anwendungen gehörigen Produktnamen sind Handelsbezeichnungen bzw. Marken von Embloom, fĂŒr deren Nutzung weder ein Recht gewĂ€hrt noch eine Lizenz erteilt wird.
Artikel 6: Nutzerdaten
- Der Nutzer ist selbst verantwortlich fĂŒr alle AktivitĂ€ten, die im Rahmen seines Benutzerkontos erfolgen. Er hat sich jederzeit an alle geltenden VertrĂ€ge, lokalen, auf Bundeslandesebene erlassenen, nationalen und auslĂ€ndischen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendungen und der ErfĂŒllung des Vertrags zu halten, darunter VertrĂ€ge, Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zu Datenschutz und Schutz der PrivatsphĂ€re, zu internationaler Kommunikation sowie zum Versand technischer oder persönlicher Daten.
- Der Auftraggeber hat (i) Embloom unverzĂŒglich zu informieren ĂŒber eine etwaige unerlaubte Nutzung von Anmeldedaten (Benutzername und Passwort), Benutzerkonten oder andere bekannte oder mutmaĂliche Verletzungen der Sicherheit, (ii) Embloom unverzĂŒglich zu informieren und im vertretbaren Rahmen alles zu unternehmen, um das Kopieren oder Verbreiten von Inhalten unverzĂŒglich zu beenden, sobald diese dem Auftraggeber/Nutzer bekannt geworden sind oder diesbezĂŒglich MutmaĂungen bestehen und (iii) sich nicht als ein anderer Nutzer der Anwendungen auszugeben oder unzutreffende Angaben zur IdentitĂ€t zu machen, um Zugang zu den Anwendungen zu erhalten oder diese zu nutzen.
- Embloom ist nicht Inhaber der Nutzerdaten.
- Der Auftraggeber ist die Partei, die bestimmt, zu welchem Zweck die Nutzerdaten (kĂŒnftig) verarbeitet werden und in welcher Weise dies geschieht. Embloom tritt im Namen des Auftraggebers in Bezug auf die Nutzerdaten als Datenverarbeiter auf.
- Im Rahmen der Bestimmungen aus dem vorangegangenen Absatz dieses Artikels verarbeitet Embloom Nutzerdaten ausschlieĂlich im Einklang mit den Anweisungen des Auftraggebers oder in anderer Weise, wenn dies erforderlich ist, um die Dienste erbringen zu können. Embloom hat technische und organisatorische MaĂnahmen getroffen gegen die unbefugte oder gesetzeswidrige Verarbeitung von Nutzerdaten sowie gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Vernichtung oder BeschĂ€digung von Nutzerdaten aus der Datenbank.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Abschluss einer Datenverarbeitungsvereinbarung mit Embloom, in der (ergĂ€nzende) Garantien bezĂŒglich Verarbeitung und Schutz von Nutzerdaten enthalten sind. Diese Datenverarbeitungsvereinbarung bildet einen integralen Bestandteil des Vertrags.
- Nach KĂŒndigung des Vertrags entfĂ€llt unmittelbar das Recht des Auftraggebers, Nutzerdaten zu öffnen oder zu verwenden, und Embloom ist verpflichtet, die Nutzerdaten zu vernichten.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 7: Angebote
- Alle Angebote und sonstige ĂuĂerungen von Embloom â sowohl schriftlich als auch mĂŒndlich â gelten höchstens dreiĂig (30) Tage nach Ăbermittlungsdatum, es sei denn, aus dem Angebot oder der sonstigen ĂuĂerung von Embloom selbst geht ausdrĂŒcklich etwas anderes hervor.
- SĂ€mtliche Dokumente und Angaben, darunter insbesondere (technische) Beschreibungen, AuskĂŒnfte, Beispiele, Daten, Inhalte, die auf der Website, in Katalogen, BroschĂŒren, FaltblĂ€ttern und Ăhnlichem veröffentlicht bzw. auf Messen oder in anderer Weise prĂ€sentiert werden, wurden von Embloom sorgfĂ€ltig zusammengestellt/prĂ€sentiert, sind aber fĂŒr Embloom nicht bindend und können in keiner Weise als genaue Wiedergabe dessen betrachtet werden, was Embloom anbietet oder bereitzustellen, zu liefern oder auszufĂŒhren verpflichtet ist.
- Embloom kann an sein Angebot nicht gebunden werden, wenn dem Auftraggeber hĂ€tte bewusst sein mĂŒssen, dass das Angebot oder ein Teil des Angebots einen offenkundigen Irrtum oder Schreibfehler enthĂ€lt. Angebote von Embloom gelten nicht automatisch auch fĂŒr Nachbestellungen.
Artikel 8: Vertrauliche Daten und Haftungsausschluss
- Jede Vertragspartei garantiert, dass sĂ€mtliche von der anderen Vertragspartei ĂŒbermittelten Daten, deren vertraulicher Charakter bekannt ist oder bekannt sein sollte, geheim bleiben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung dieser Daten. Die Vertragspartei, die vertrauliche Daten erhĂ€lt, verwendet diese Daten ausschlieĂlich zu dem Zweck, fĂŒr den sie ĂŒbermittelt wurden. Daten gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Vertragsparteien als solche gekennzeichnet wurden.
- Der Auftraggeber hĂ€lt Embloom gegenĂŒber AnsprĂŒchen von Personen, von denen (personenbezogene) Daten im Rahmen einer vom Auftraggeber durchgefĂŒhrten Personenregistrierung erfasst oder verarbeitet werden, bzw. wofĂŒr oder fĂŒr die der Auftraggeber aufgrund des Gesetzes oder anderer Vereinbarungen in anderer Weise verantwortlich ist, frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der den AnsprĂŒchen zugrundeliegende Sachverhalt ausschlieĂlich Embloom zuzurechnen ist.
Artikel 9: Zustandekommen von VertrÀgen
- Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen kommen VertrĂ€ge zwischen Embloom und dem Auftraggeber zustande, wenn und sobald Embloom ein vom Auftraggeber unterschriebenes Angebot oder ein anderweitiges EinverstĂ€ndnis des Auftraggebers zur Erbringung oder Lieferung von Diensten erhalten hat oder â wenn dieser Zeitpunkt davor liegt â wenn Embloom mit der AusfĂŒhrung des Auftrags des Auftraggebers begonnen hat, darunter insbesondere die Ăbermittlung von Anmeldedaten, die Bereitstellung der Anwendungen oder die Lieferung von GĂŒtern und/oder die Erbringung von Diensten.
- Der Vertrag kann in Bezug auf die Variante der Dienste ausschlieĂlich nach schriftliche ErklĂ€rung des EinverstĂ€ndnisses von Embloom geĂ€ndert werden. WĂ€hrend der Laufzeit eines Vertrags kann der Auftraggeber/Nutzer verschiedene Tests oder andere Materialien zu den dann geltenden Tarifen erhalten.
- Alle VertrĂ€ge werden von Embloom unter der vorlĂ€ufigen Bedingung geschlossen, dass der Auftraggeber, ausschlieĂlich nach dem Ermessen von Embloom, ausreichend qualifiziert und kreditwĂŒrdig fĂŒr die (finanzielle) Einhaltung des Vertrages ist.
Artikel 10: Kommunikation: Mitwirkung des Auftraggebers
- Jedwede Kommunikation zwischen Embloom und dem Auftraggeber kann auf elektronischem Weg erfolgen, es sei denn, die GeschĂ€ftsbedingungen, der Vertrag und/oder das Gesetz schreiben ausdrĂŒcklich etwas anderes vor. Hinsichtlich der Geltung der GeschĂ€ftsbedingungen wird eine elektronische Nachricht einer schriftlichen Nachricht gleichgestellt.
- Die von Embloom gespeicherte Version der betreffenden Kommunikation gilt dafĂŒr als Nachweis, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises des Auftraggebers.
- Elektronische Kommunikation gilt als am Tag des Versands eingegangen, es sei denn, der EmpfÀnger weist das Gegenteil nach. Der Auftraggeber trÀgt das Risiko, wenn die Kommunikation aufgrund von Zustellungs- und/oder Erreichbarkeitsproblemen des E-Mail-Postfachs oder des Computers des Auftraggebers nicht empfangen wurde, auch wenn sich das E-Mail-Postfach von einem Dritten bereitgestellt wird.
- Wenn der Auftraggeber die zur ErfĂŒllung des Vertrags erforderlichen Dateien, Informationen, Daten oder Materialien Embloom nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemÀà zur VerfĂŒgung stellt oder wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen in anderer Weise nicht nachkommt, hat Embloom das Recht, die ErfĂŒllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, und hat auĂerdem das Recht, die dadurch entstandenen Kosten anhand der eigenen ĂŒblichen Tarife in Rechnung zu stellen. Dies erfolgt unbeschadet des Rechts von Embloom, etwaige andere gesetzliche AnsprĂŒche geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verantwortlich fĂŒr die richtige Auswahl sowie die pĂŒnktliche und adĂ€quate Bereitstellung von Telekommunikationseinrichtungen, darunter Internet, fĂŒr die ErfĂŒllung des Vertrags und die Nutzung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste von Embloom, vorbehaltlich der Einrichtungen, die unmittelbar von Embloom genutzt und gemanagt werden. Embloom haftet in keinem Fall fĂŒr SchĂ€den oder Kosten aufgrund von Ăbertragungsfehlern, Störungen oder NichtverfĂŒgbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass diese SchĂ€den oder Kosten durch eine grob fahrlĂ€ssige Pflichtverletzung von Embloom oder eine vorsĂ€tzliche oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von Embloom oder eines ErfĂŒllungsgehilfen, verursacht
- Im Rahmen der ErfĂŒllung des Vertrags und zur Nutzung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste hĂ€ndigt Embloom dem Auftraggeber/Nutzer Zugangs- oder Kenndaten fĂŒr die Anmeldung aus. Embloom kann die einem Nutzer ausgehĂ€ndigten Zugangs- oder Kenndaten Ă€ndern. Der Auftraggeber/Nutzer behandelt die Zugangsdaten vertraulich und mit Sorgfalt.
- Embloom haftet in keinem Fall fĂŒr SchĂ€den oder Kosten, die auf Missbrauch mit Zugangsdaten oder auf eine fehlerhafte bzw. unrechtmĂ€Ăige Nutzung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste zurĂŒckgehen.
Artikel 11: Preise
- Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzĂŒglich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), anderer Abgaben, die behördlicherseits verlangt werden, sowie (Verwaltungs-) Kosten. Der Umsatzsteuer-Prozentsatz sowie der Umsatzsteuer-Betrag sowie die (Verwaltungs-) Kosten sind auf der Rechnung getrennt aufgefĂŒhrt.
- Wenn nicht anders angegeben, erfolgen alle Preisangaben seitens Embloom unter dem Vorbehalt von PreisĂ€nderungen. Wenn eine regelmĂ€Ăige Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers vorliegt, hat Embloom das Recht, die geltenden Preise und Tarife schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Monaten anzupassen.
- Embloom darf die geltenden Preise und Tarife jÀhrlich zu Beginn eines Kalenderjahres Àndern.
- Eventuelle Rabatte werden dem Auftraggeber aufgrund der Variante der Dienste, der Anzahl der Nutzer und/oder dem zu erwartende Verbrauch gewÀhrt. Embloom behÀlt sich das Recht vor, die Rabatte anzupassen, wenn der Auftraggeber die Variante der Dienste Àndern möchte und/oder wenn die tatsÀchliche Anzahl der Nutzer und/oder der Verbrauch erheblich von der erwarteten Anzahl der Nutzer und/oder der Verbrach des Auftraggebers abweicht.
- Falls die aufgefĂŒhrte PreisĂ€nderung gemÀà Absatz 3 und/oder die Ănderung des Rabatts gemÀà Absatz 4 zu einer Preiserhöhung von mehr als 3% fĂŒhrt, hat der Auftraggeber innerhalb von dreiĂig Tagen nach Bekanntgabe der PreisĂ€nderung das Recht, den Vertrag zu dem Termin zu beenden, an dem die PreisĂ€nderung in Kraft treten soll.
- Die in den AbsĂ€tzen 3 und 4 genannten Preise und Tarife beziehen sich nicht auf die Preise und Tarife fĂŒr Inhalte (âContentâ). HierfĂŒr gelten (zusĂ€tzliche) Lizenztarife. Lizenztarife werden von Embloom zu dem Zeitpunkt angepasst, an dem Embloom diesbezĂŒglich vom betreffenden Lizenzgeber den Auftrag erhĂ€lt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem Embloom die Ănderung der Lizenztarife bekannt wurde. Preise und Tarife werden in keinem Fall rĂŒckwirkend angepasst.
- Die Vertragsparteien legen im Vertrag den Termin oder die Termine fest, an denen Embloom dem Auftraggeber die VergĂŒtung fĂŒr die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellt. Wenn nicht ausdrĂŒcklich eine Zahlungsregelung vereinbart wurde, sind alle BetrĂ€ge, die sich auf die Bereitstellung der Anwendungen, GĂŒter und/oder Dienste sowie auf das Recht zur Nutzung beziehen, zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Anwendungen fĂ€llig.
- Möchte der Auftraggeber die Variante der Dienste Ă€ndern, ist dies mit Wirkung zum nĂ€chstfolgenden Kalendermonat möglich, wenn es sich bei der Ănderung um ein sogenanntes Upgrade handelt. Das bedeutet, dass die vom Auftraggeber gewĂŒnschte neue Variante umfassender ist als die Variante, die der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt verwendet.
- WÀhrend der Laufzeit des Vertrags ist ein sogenanntes Downgrade der Variante der Dienste nur einmal pro Kalenderjahr möglich, was ebenfalls zum nÀchstfolgenden Kalendermonat in Kraft tritt.
Artikel 12: Bezahlung und Verzug
- Wenn nicht ausdrĂŒcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung durch Ăberweisung auf ein von Embloom angewiesenes Bankkonto zu erfolgen. Das auf dem Kontoauszug von Embloom angegebene Wertstellungsdatum gilt als Tag der Bezahlung.
- Wenn nicht anders angegeben, werden die Rechnungen vom Auftraggeber gemÀà den auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen bezahlt. Werden auf einer Rechnung keine konkreten Zahlungsbedingungen genannt, ist die Rechnungssumme innerhalb von 14 Tagen fÀllig. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Verrechnung oder Aussetzung einer Zahlung.
- Embloom ist jederzeit berechtigt, auf einer von ihr zu bestimmende Art und Weise eine Sicherheitsleistung fĂŒr die rechtzeitige und ordnungsgemĂ€Ăe ErfĂŒllung der (Zahlungs-)Verpflichtungen, zu deren Einhaltung der Auftraggeber verpflichtet ist, zu verlangen und die ErfĂŒllung des Vertrags auszusetzen, bis die genannte Sicherheitsleistung zur Zufriedenheit von Embloom geleistet wurde.
- Embloom hat jederzeit das Recht, eine Teilleistung getrennt in Rechnung zu stellen.
- Embloom kann die im Rahmen des Vertrags erhaltenen oder erzeugten Sachen, GĂŒter, Vermögensrechte, Daten, Dokumente, Dateien und (Zwischen-) Ergebnisse der Dienstleistungserbringung von Embloom â ungeachtet einer bestehenden Verpflichtung zur Herausgabe â zurĂŒckhalten, bis der Auftraggeber sĂ€mtliche Embloom geschuldeten BetrĂ€ge beglichen hat.
- Wenn der Auftraggeber die ausstehenden BetrĂ€ge nicht pĂŒnktlich bezahlt, hat der Auftraggeber auf den offenen Betrag die gesetzlichen (Handels-) Zinsen zu zahlen, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich wĂ€re. Wenn der Auftraggeber nach Mahnung oder Inverzugsetzung weiterhin der Forderung nicht nachkommt, kann Embloom die Forderung weiterreichen. In diesem Fall ist der Auftraggeber neben dem ausstehenden Gesamtbetrag gleichzeitig zur Erstattung aller gerichtlichen und auĂergerichtlichen Kosten verpflichtet, darunter Kosten, die von externen SachverstĂ€ndigen in Rechnung gestellt werden, sowie die gerichtlich festgestellten Kosten. Gleichzeitig hat der Auftraggeber die Embloom entstandenen Kosten einer gescheiterten Mediation zu tragen, wenn der Auftraggeber durch Gerichtsbeschluss zur vollstĂ€ndigen oder teilweisen Zahlung des offenen Betrags verurteilt wird.
- Bei nicht oder nicht pĂŒnktlich oder nur teilweise erfolgter Zahlung hat Embloom das Recht, die weitere Bereitstellung der Anwendungen, Lieferung von GĂŒtern und/oder Erbringung von Diensten bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen vollstĂ€ndig nachgekommen ist, darunter die Zahlung der ausstehenden (Handels-) Zinsen sowie der Kosten.
- Embloom ist jederzeit berechtigt, vor der (weitere) Erbringung von Leistungen vom Auftraggeber eine Vorauszahlung oder eine sofortige Barzahlung zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Anwendungen, der Lieferung von GĂŒtern und/oder der Erbringung von Diensten zu verlangen, woraufhin der Auftraggeber verpflichtet ist, diese zu erfĂŒllen. Wenn zwischen Embloom und dem Auftraggeber die Zahlung eines Vorschusses vereinbart wurde, erbringt Embloom keine Leistung, bevor der Vorschuss an Embloom gezahlt wurde.
- FĂŒr Zahlungen des Auftraggebers gilt folgende Reihenfolge: In erster Linie dient die Zahlung zur Begleichung aller eventuell ausstehenden Kosten bzw. eventuell ausstehender Zins. Nach vollstĂ€ndiger Erstattung dieser Kosten dient die Zahlung zur Begleichung der Ă€ltesten noch offenen Rechnung, ungeachtet dessen, ob bei einer solchen Zahlung etwas anderes angegeben ist.
Artikel 13: Termine
- Alle von Embloom genannten oder vereinbarten (Liefer- oder AusfĂŒhrungs-) Termine wurden nach bestem Wissen anhand der Angaben festgelegt, die Embloom zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren. Embloom unternimmt die entsprechenden Anstrengungen, um vereinbarte Termine möglichst einzuhalten. Die alleinige Ăberschreitung eines genannten oder vereinbarten Termins bringt Embloom nicht in Verzug. In allen FĂ€llen, insbesondere wenn die Vertragsparteien ausdrĂŒcklich und schriftlich eine Ă€uĂerste Frist vereinbart haben, kommt Embloom wegen ZeitĂŒberschreitung erst nach schriftlicher Mahnung durch den Auftraggeber in Verzug.
- Embloom ist nicht an Fristen oder Termine gebunden, die aufgrund von UmstĂ€nden, die sich ihrer Macht entziehen und die nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind, nicht eingehalten werden können. Embloom ist auch nicht an Fristen gebunden, wenn die Parteien eine Ănderung des Inhalts oder des Umfangs des Vertrages vereinbart haben. Wenn die Ăberschreitung eines Termins droht, halten Embloom und der Auftraggeber möglichst umgehend RĂŒcksprache miteinander.
Artikel 14: Verfalldaten
- Insofern die Vertragsparteien nicht ausdrĂŒcklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben oder in den Bedingungen etwas anderes vorgesehen ist, verjĂ€hrt jeder Anspruch gegenĂŒber Embloom in jedem Fall im Laufe eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder der Bereitstellung oder in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung oder die Bereitstellung hĂ€tte erfolgen mĂŒssen, oder im Falle der Leistung ein Jahr ab dem Datum der Leistung bzw., ein Jahr ab dem Datum zu dem die Leistung hĂ€tte erfolgen mĂŒssen, sofern durch nationale und internationale Vorschriften nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
Artikel 15: Garantien
- Embloom garantiert, dass die Dienste im Zusammengang mit den Anwendungen auf fachkundige Weise erbracht werden.
- Embloom garantiert die VerfĂŒgbarkeit gemÀà den Bestimmungen im Vertrag und im SLA bis zur eigenen Infrastruktur von Embloom. Embloom ist in keiner Weise verantwortlich fĂŒr die Telekommunikationsverbindungen ab seiner eigenen Infrastruktur.
- Embloom garantiert nicht, dass das ĂŒber oder innerhalb der Anwendungen bereitgestellte Online-Material aktuell, vollstĂ€ndig und genau ist.
Artikel 16: Haftung und Haftungsausschluss
- Die Gesamthaftung von Embloom aufgrund zurechenbarer MĂ€ngel bei der ErfĂŒllung des Vertrags ist begrenzt auf die Erstattung direkter SchĂ€den bis höchstens zum doppelten Betrag des fĂŒr diesen Vertrag verlangten Preises (ohne Mehrwertsteuer) pro Ereignis, wobei eine Folge von zusammenhĂ€ngenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt. Wenn es sich bei dem Vertrag in der Hauptsache um ein DauerschuldverhĂ€ltnis mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr handelt, wird der fĂŒr den Vertrag verlangte Preis auf den Gesamtbetrag der fĂŒr ein Jahr verlangten VergĂŒtungen (zzgl. Mehrwertsteuer) festgesetzt.
- Embloom haftet in keinem Fall fĂŒr indirekte SchĂ€den. Als indirekte SchĂ€den gelten in den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen auch FolgeschĂ€den, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Betriebsstillstand.
- Embloom haftet in keinem Fall fĂŒr klinische Diagnosen oder Entscheidungen, denen die (Resultate und/oder Ergebnisse der) Dienste und/oder Anwendungen zugrunde liegen, und ebenso wenig fĂŒr die Auswirkungen des Einsatzes der Anwendungen (bzw. des darin bereitgestellten Online-Materials).
- Die in den vorangegangenen AbsĂ€tzen dieses Artikels genannten EinschrĂ€nkungen entfallen, wenn und sofern die SchĂ€den Folge von Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit seitens Embloom oder dessen gesetzlichen Vertretern oder den ErfĂŒllungsgehilfen von Embloom sind sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
- Der Auftraggeber haftet selbst fĂŒr SchĂ€den, die zurĂŒckgehen auf Fehler oder MĂ€ngel in den von ihm an Embloom oder einen Dritten ĂŒbermittelten Terminen, Daten, Anweisungen oder Empfehlungen oder bei den von ihm fĂŒr Embloom oder einen Dritten ausgefĂŒhrten Diensten und Handlungen.
- Embloom ist bei einem zurechenbaren Mangel zunĂ€chst schriftlich zu mahnen, und zwar mit einer angemessenen Frist zur nachtrĂ€glichen ErfĂŒllung seiner Verpflichtungen bzw. zur Beseitigung eventueller Fehler bzw. zur Begrenzung oder Beseitigung von SchĂ€den.
- Voraussetzung fĂŒr die BegrĂŒndung eines Anspruchs auf Schadenersatz ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber den Schaden Embloom unverzĂŒglich nach dessen Eintreten schriftlich meldet. Jedweder Anspruch auf Schadenersatz gegenĂŒber Embloom erlischt nach Ablauf eines Zeitraums von 24Â Monaten nach Entstehen des entsprechenden Anspruchs.
- Embloom erklĂ€rt, dass das Unternehmen eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Haftung von Embloom ist regelmĂ€Ăig begrenzt auf den Betrag, der aufgrund einer solchen Versicherung von Embloom im betreffenden Fall ausgezahlt wird.
- Wenn und sofern eine BeschrĂ€nkung der Haftung im Sinne dieses Artikels von den Bestimmungen abweicht, die in der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung enthalten sind, gelten die Bestimmungen in der Datenverarbeitungsvereinbarung vorrangig, und zwar so, dass sich Embloom ausdrĂŒcklich das Recht vorbehĂ€lt, die in den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen enthaltenen HaftungsbeschrĂ€nkungen in Anspruch zu nehmen, sofern die Datenverarbeitungsvereinbarung diesbezĂŒglich keine Bestimmungen enthĂ€lt.
Artikel 17: Risiko
- Das Risiko des Verlusts, des Diebstahls oder der BeschĂ€digung von Sachen, GĂŒtern, Software oder Daten, die Gegenstand des Vertrags sind, geht in dem Moment auf den Auftraggeber ĂŒber, in dem diese in die faktische VerfĂŒgungsgewalt des Auftraggebers oder einer Hilfsperson des Auftraggebers gebracht wurden.
- Der Auftraggeber trĂ€gt das Risiko der Auswahl, Nutzung und Anwendung der Anwendungen, Daten, Inhalte, Dateien und anderen GĂŒter und Materialien sowie der von Embloom zu erbringenden Dienste in seinem Unternehmen oder seiner Organisation. Er ist gleichzeitig verantwortlich fĂŒr die Kontroll-, Datenschutz- und Sicherheitsverfahren sowie fĂŒr eine geeignete Systemadministration.
Artikel 18: Beendigung des Vertrags
- Jede der Vertragsparteien ist zur auĂerordentlichen KĂŒndigung des Vertrags berechtigt, wenn die andere Vertragspartei â in allen FĂ€llen regelmĂ€Ăig nach einer ordentlichen und möglichst detaillierten schriftlichen Abmahnung mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels â wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zurechenbar nicht nachkommt.
- Ein Vertrag, der nach Art und Inhalt nicht durch vollstĂ€ndige ErfĂŒllung endet und auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann durch jede der Vertragsparteien nach gegenseitiger RĂŒcksprache und unter Angabe von GrĂŒnden. jederzeit schriftlich gekĂŒndigt werden, der Vertrag endet dann am Ende des Monats, in dem er gekĂŒndigt wurde. Wenn zwischen den Vertragsparteien keine ausdrĂŒckliche KĂŒndigungsfrist vereinbart wurde, ist bei der KĂŒndigung eine angemessene Frist einzuhalten. Die Vertragsparteien sind niemals zum Schadenersatz wegen KĂŒndigung verpflichtet.
- Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des abdingbaren Rechts kann der Auftraggeber einen Vertrag zur AusfĂŒhrung von Diensten lediglich in den FĂ€llen kĂŒndigen, die in den vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen geregelt sind.
- Jede der Vertragsparteien kann den Vertrag ohne Mahnung oder mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich beenden, wenn (i) der Gegenpartei â gegebenenfalls vorlĂ€ufig â gesetzlicher Zahlungsaufschub gewĂ€hrt wird, (ii) fĂŒr die Gegenpartei Insolvenz beantragt wird und dadurch die VertragserfĂŒllung gefĂ€hrdet oder unmöglich wird, (iii) wenn das Unternehmen der Gegenpartei aufgelöst oder beendet wird, und zwar nicht im Rahmen einer Neustrukturierung oder eines Unternehmenszusammenschlusses. Embloom ist wegen dieser Beendung nicht zu irgendeiner RĂŒckerstattung oder Schadenersatz verpflichtet. Im Falle einer Beendigung des Vertrags erlischt das Recht auf Nutzung von Anwendungen, GĂŒtern und/oder Diensten von Embloom, die dem Auftraggeber bereitgestellt wurden, von Rechts wegen.
- Embloom hat das Recht, den Vertrag mittels schriftlicher Mitteilung mit sofortiger Wirkung fĂŒr die Zukunft zu beenden, wenn der Auftraggeber eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag oder eines der Rechte (an geistigem Eigentum) von Embloom verletzt.
- Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber einen oder mehrere andere VertrĂ€ge zwischen den Vertragsparteien aufgrund zurechenbarer MĂ€ngel von Embloom rechtskrĂ€ftig auflöst oder beendet, und der Auftraggeber nachweist, dass die Anwendungen fĂŒr ihn aufgrund dieser Vertragsauflösung oder Vertragsbeendigung nutzlos geworden sind.
Artikel 19: Höhere Gewalt
- Keine der Vertragsparteien ist an die ErfĂŒllung etwaiger Verpflichtungen gebunden, wenn sie daran infolge höherer Gewalt gehindert wird. Höhere Gewalt liegt unter anderem dann vor, wenn die ErfĂŒllung des Vertrags â gegebenenfalls vorĂŒbergehend â durch UmstĂ€nde verhindert wird, auf die nach vernĂŒnftigem Ermessen kein Einfluss ausgeĂŒbt werden kann, wie etwa bei UnfĂ€llen, Brand, Krankheit und Störungen der GerĂ€te.
- Wenn ein Zustand höherer Gewalt lĂ€nger als neunzig Tage gedauert hat, haben die Vertragsparteien das Recht, den Vertrag durch schriftliche Vertragsauflösung zu beenden. Die bereits im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen werden in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Vertragsparteien im Ăbrigen einander etwas schulden.
Artikel 20: Geistige Eigentumsrechte
- Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den aufgrund des Vertrags bereitgestellten Anwendungen, Programmen, zugehörigen Systemen und Netzwerken, Websites, Dateien, Inhalten, GerĂ€ten oder anderen Materialien und GĂŒtern, wie etwa Analysen, EntwĂŒrfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote, ebenso wie diesbezĂŒglich vorbereitendes Material, liegen ausschlieĂlich bei Embloom, dessen Lizenzgebern oder dessen Lieferanten. Der Auftraggeber/Nutzer erhĂ€lt lediglich die Nutzungsrechte, die durch die vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen, den Vertrag und die gesetzlichen Bestimmungen ausdrĂŒcklich eingerĂ€umt werden. Jedwede anderen oder weiterreichenden Rechte des Auftraggebers zur VervielfĂ€ltigung der Anwendungen, Programme, zugehörigen Systeme und Netzwerke, Websites, Dateien, Inhalte, GerĂ€te oder anderen Materialien und GĂŒter ist ausgeschlossen. Ein dem Auftraggeber/Nutzer zustehendes Recht auf Nutzung ist nicht exklusiv und nicht auf Dritte ĂŒbertragbar.
- Dem Auftraggeber/Nutzer es nicht gestattet, aus den Anwendungen, Programmen, Websites, Dateien, Inhalten, GerĂ€ten oder anderen Materialien und GĂŒtern etwaige Kennzeichnungen bezĂŒglich des vertraulichen Charakters bzw. bezĂŒglich der Urheberrechte, Marken, Handelsbezeichnungen oder anderen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte zu entfernen oder zu Ă€ndern.
- Embloom ist es zum Schutz der Anwendungen oder mit Blick auf vereinbarte BeschrĂ€nkungen der Dauer des Rechts auf Nutzung der Anwendungen gestattet, technische MaĂnahmen zu ergreifen. Dem Auftraggeber/Nutzer ist es nicht gestattet, solche technischen MaĂnahmen zu entfernen oder zu umgehen.
- Der Auftraggeber setzt Embloom unverzĂŒglich darĂŒber in Kenntnis, wenn er feststellt, dass ein Dritter etwaige geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte von Embloom, dessen Lizenzgebern oder dessen Lieferanten verletzt, oder wenn ein Dritter gegenĂŒber dem Auftraggeber etwaige AnsprĂŒche im Zusammenhang mit den geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten von Embloom, dessen Lizenzgebern oder dessen Lieferanten erhebt. Wenn Embloom ihn dazu auffordert, leistet der Auftraggeber alle nach vernĂŒnftigem Ermessen zumutbare Mitwirkung, die zu einer möglichst umgehenden Beendigung der rechtsverletzenden Handlungen oder der Streitsache fĂŒhrt.
- Falls der Auftraggeber ein geistiges und/oder gewerbliches Eigentumsrecht, wie in diesem Artikel beschrieben, verletzt, kann Embloom gegenĂŒber dem Auftraggeber eine sofort fĂ€llige Geldstrafe in Höhe von ⏠250.000,00 pro VerstoĂ und fĂŒr jeden Tag, an dem dieser VerstoĂ stattfindet, geltend machen, unbeschadet des Rechts von Embloom auf vollstĂ€ndigen Schadensersatz.
 Artikel 21: Ăbermittlung von Reklamationen
- Falls der Auftraggeber mit der Art und Weise, wie Embloom den Vertrag ausfĂŒhrt oder ausgefĂŒhrt hat, nicht zufrieden ist, kann der Auftraggeber seine vollstĂ€ndige und klar beschriebene Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist an Embloom richten. Eventuelle Fragen und/oder Beschwerden in Bezug auf die von Embloom zur VerfĂŒgung gestellten Anwendungen, gelieferten GĂŒter und/oder erbrachten Dienste können bei der GeschĂ€ftsfĂŒhrung von Embloom per Post an die in Artikel 1 Absatz 1 genannte Adresse oder per E-Mail an info@embloom.de gemeldet werden.
- Bei Embloom eingereichte Reklamationen werden gewöhnlich innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach deren Eingang von Embloom beantwortet. Wenn die Beantwortung einer Reklamation voraussichtlich lĂ€ngere Zeit in Anspruch nimmt, schickt Embloom dem Auftraggeber innerhalb der genannten Frist eine EmpfangsbestĂ€tigung fĂŒr die Reklamation. Diese BestĂ€tigung enthĂ€lt auch einen Hinweis auf den Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber eine umfassendere Mitteilung erwarten kann.
Artikel 22: Anwendbares Recht und Streitsachen
- Die VertrÀge zwischen Embloom und dem Auftraggeber sowie alle daraus erwachsenden oder damit zusammenhÀngenden RechtsverhÀltnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
- Wenn sich Streitsachen ergeben, versuchen die Vertragsparteien in erster Linie in gegenseitiger Absprache eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
- AusschlieĂlicher Gerichtstand fĂŒr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit VertrĂ€gen zwischen Embloom und dem Auftraggeber, diesen vorliegenden GeschĂ€ftsbedingungen sowie allen sich daraus ergebenen oder damit zusammenhĂ€ngenden Rechtsbeziehungen, ist der GeschĂ€ftssitz von Embloom. Embloom ist auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers zu wĂ€hlen. Es sei denn, zwingende nationale oder auslĂ€ndische Rechtsvorschriften sehen etwas anderes vor.
BESTIMMUNGEN DES SERVICE-LEVEL-AGREEMENT (SLA)
Artikel 23: Allgemeines zum SLA
- Embloom stellt die Anwendungen gemÀà den in diesem Teil der GeschÀftsbedingungen enthaltenen Serviceniveaus (Service-Levels) bereit. Wenn Embloom ein bestimmtes hier beschriebenes Serviceniveau nicht erreicht, werden die Folgen nachfolgend in den GeschÀftsbedingungen beschrieben.
- Embloom erbringt Fehlerkorrektur- und Fehlervorbeugungsleistungen bzw. andere Formen von Leistungen in Bezug auf die Anwendungen, sofern der Auftraggeber die gesamte von Embloom angebotene Wartung sowie neue Releases akzeptiert und implementiert.
Artikel 24: Ausschlusszeiten fĂŒr SLA
- Die in diesem Teil der GeschĂ€ftsbedingungen festgelegten Service-Level-Zusicherungen gelten nicht fĂŒr folgende Situationen:
- WĂ€hrend des regulĂ€ren Service-Fensters: maximal 4 Mal pro Kalendermonat fĂŒr die Dauer von höchstens 4 Stunden zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr CET. Embloom behĂ€lt das Recht, dieses regulĂ€re Service-Fenster zu verschieben, sofern dies dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wurde und dies fĂŒr den Auftraggeber keine spĂŒrbaren negativen Folgen hat.
- Bei Vorkommnissen infolge von höherer Gewalt.
- Zur DurchfĂŒhrung von Service-TĂ€tigkeiten oder Upgrades, die nicht im normalen Service-Fenster stattfinden können, sofern dies dem Auftraggeber vorab schriftlich mitgeteilt wurde.
- Etwaige Probleme oder Störungen infolge von Handlungen des Auftraggebers.
- Die Nicht-VerfĂŒgbarkeit der Anwendungen auf Ersuchen des Auftraggebers oder Nutzers und/oder die Nicht-VerfĂŒgbarkeit der Anwendungen in der Zeit von Arbeiten auf Ersuchen des Auftraggebers oder Nutzers.
- Die Nicht-VerfĂŒgbarkeit von Nutzern, wenn Embloom um UnterstĂŒtzung durch den Auftraggeber bei der Ermittlung oder Isolierung des Problems oder der Störung ersucht.
Artikel 25: Reaktionszeiten
- WĂ€hrend der Service-Zeiten steht fĂŒr alle Meldungen UnterstĂŒtzung zur VerfĂŒgung. Dabei gelten fĂŒr alle Kategorien folgende Reaktionszeiten: Kategorie A: 1Â Stunde, Kategorie B: 2Â Stunden, Kategorien C und D: 1Â Werktag.
- Embloom strebt dabei folgende Lösungszeiten an: Kategorie A: 1 Werktag und Kategorie B: 2 Werktage. Die Lösungszeiten fĂŒr Meldungen der Kategorien C und D hĂ€ngen von der Planung ab.
- UnterstĂŒtzung erfolgt im Prinzip nicht vor Ort, da die Anwendungen von einer zentralen Stelle aus als generische und einheitliche Version angeboten werden. Wenn UnterstĂŒtzung vor Ort gewĂŒnscht wird, kann in Absprache eine gesonderte Vereinbarung zu dem fĂŒr den Auftraggeber dann geltenden Beratungssatz getroffen werden.
- Der Auftraggeber gewĂ€hrt Embloom den nötigen Zugang zu den Datenbanken und/oder Daten des Auftraggebers und/oder Nutzers und gestattet es, dass die nötigen Ănderungen erfolgen, wenn dies zur Lösung der Meldung erforderlich ist.
- Der Auftraggeber sorgt dafĂŒr, dass mindestens ein und höchstens drei Ansprechpartner zur VerfĂŒgung stehen, die mit den Anwendungen (und deren Funktionsweise) vertraut sind und zu denen als Hauptansprechpartner oder stellvertretende Hauptansprechpartner Kontakt aufgenommen werden kann oder auf die zurĂŒckgegriffen werden kann.
Artikel 26: Meldungen
- Meldungen an Embloom haben durch den Auftraggeber zu erfolgen.
- Die Nutzer haben ihre Meldungen zunÀchst an den Auftraggeber zu richten.
- SÀmtliche Meldungen können telefonisch (unter +49 (0) 30 220 66 20 9 oder per E-Mail (an info@embloom.de) erfolgen.
- Embloom haftet nicht fĂŒr die unzureichende Weiterleitung von Nachrichten, fĂŒr die FunktionsfĂ€higkeit der allgemeinen Telekommunikationsdienste, die vom Telekommunikationsanbieter bereitgestellt werden, und auch nicht fĂŒr die ordnungsgemĂ€Ăe Funktion der TelekommunikationsausrĂŒstung des Auftraggebers und/oder Nutzers.
- Dieses SLA gilt nur fĂŒr Meldungen, die per Telefon oder per E-Mail erfolgen. FĂŒr Meldungen, die auf anderen Wegen vom Auftraggeber und/oder Nutzer ĂŒbermittelt werden, wie etwa ĂŒber Social-Media-KanĂ€le, bietet Embloom keine UnterstĂŒtzung.
Artikel 27: Erreichbarkeit und VerfĂŒgbarkeit
- Wenn es fĂŒr den Auftraggeber bzw. Nutzer nicht möglich ist, die Anwendungen ĂŒber das Internet zu erreichen, hat der Auftraggeber diesbezĂŒglich Meldung zu erstatten.
- Embloom strebt eine VerfĂŒgbarkeit von durchschnittlich 99 % pro Kalendermonat an, wobei die in Artikel 24 der GeschĂ€ftsbedingungen genannten Ausschlusszeiten fĂŒr SLA nicht einbezogen werden.
- Embloom steht es frei, festzulegen, welche Person Ansprechpartner fĂŒr den Auftraggeber ist bzw. die Meldung zu lösen versucht. Der Auftraggeber kann keine konkrete Person verlangen, die Ansprechpartner ist bzw. die Leistungen erbringt.
- Die Anwendung ist auf PCs mit den zu diesem Zeitpunkt gĂ€ngigen, ĂŒblichen und aktuellen Internetbrowsern zu nutzen. Wird mit einer Ă€lteren Version eines Internetbrowsers und/oder mit einer nicht besonders gĂ€ngigen Version gearbeitet, kann sich dies auf die FunktionsfĂ€higkeit der Anwendungen auswirken.
Artikel 28: Sicherung und Schutz
- Die Anwendungen werden von einem entsprechend ausgestatteten Standort aus bereitgestellt. Dieser Standort ist damit nach dem aktuellen Stand von Technik und Know-how sowie anhand eines gÀngigen und akzeptablen Kostenniveaus bestmöglich ausgestattet, um die Anwendungen professionell bereitstellen zu können.
- Unter die Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels fallen der physische Schutz des Objekts, der Schutz vor Zutritt durch Unbefugte, der Hardware-Support rund um die Uhr, Brandschutz, Schutz gegen Stromausfall, Schutz des Internetzugangs, Firewall, Sicherheit, Datenschutz, Daten-Backups usw.
Artikel 29: Strategie fĂŒr Daten-Backup und Daten-Wiederherstellung
- Die Produktionsumgebung von Embloom lĂ€uft auf einem dedizierten VPS auf der Highlander-Plattform von True (www.true.nl). Die Plattform ist vollstĂ€ndig redundant ausgelegt. Dadurch werden Ausfallzeiten auf ein Minimum reduziert. True erstellt tĂ€glich einen Snapshot des gesamten VPS sowie eine Sicherungskopie aller Konfigurationsdaten fĂŒr die Notfallwiederherstellung (Disaster-Recovery). DarĂŒber hinaus wird tĂ€glich eine Sicherungskopie der Anwendung einschlieĂlich der Daten gemacht. Diese Sicherungskopie wird auf einem externen Backup-Server mit einem verschlĂŒsselten Dateisystem gespeichert. Die Speicherung erfolgt dreiĂig Tage lang.
- Bei einem technischen Ausfall der Infrastruktur, der nicht durch Redundanz aufgefangen werden kann, gilt das ZurĂŒckspielen des VPS-Snapshots als erstes Rettungsmittel. Sollte der Snapshot nicht zur VerfĂŒgung stehen, wird auf die Sicherungskopien zurĂŒckgegriffen. Als letztes Rettungsmittel kann die gesamte Umgebung anhand der extern gespeicherten Sicherungskopien in einem anderen Datenzentrum erneut aufgebaut werden.
Artikel 30: MĂ€ngel bzw. Nichteinhaltung des SLA
- Wenn Embloom seinen Verpflichtungen, die in diesem Teil der GeschĂ€ftsbedingungen bezĂŒglich des SLA formuliert sind, nachweislich nicht nachkommt, hat der Auftraggeber Embloom darĂŒber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Embloom hat in diesem Fall drei (3) Tage Zeit, die Dienstleistungserbringung wieder auf das Niveau zu bringen, das mindestens dem Niveau laut vorliegendem SLA oder dem Niveau vor dem gemeldeten Mangel entspricht.
- Wenn Embloom auch die Korrektur im Sinne des vorangegangenen Absatzes nicht rechtzeitig vornehmen kann, hat der Auftraggeber Embloom schriftlich zu mahnen. Embloom hat dann sieben (7) Tage Zeit, die Dienstleistungserbringung wieder auf das Niveau zu bringen, das mindestens dem Niveau laut SLA oder dem Niveau vor dem ersten gemeldeten Mangel entspricht.
- Wenn Embloom die Korrektur im Sinne des vorangegangenen Absatzes nicht rechtzeitig vornehmen kann, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kĂŒndigen.
- Wenn die in Absatz 1 dieses Artikels beschriebene Situation drei (3) Mal innerhalb eines Kalenderjahres vorkommt, kann der Auftraggeber auch die Bestimmungen aus Absatz 3 dieses Artikels geltend machen.
